Patienteninformation

Allgemeine Informationen für Patienten und Klienten

I. Krankenversicherung

Die Leistungen der Naturheilpraxis 1LITE sind Honorarleistungen und werden nach dem Tarif 590 für EMR-Methoden abgerechnet. Die Möglichkeit einer Erstattung der Kosten durch eine eigene Zusatzversicherung nach VVG muss vor einer Behandlung jeweils durch die Patientin/den Patienten
eigenverantwortlich bei der Krankenkasse erfragt werden.

 

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu überprüfen:

 

• Übernimmt der Versicherer die vorgesehenen Methoden?

  • • Ist der Therapeut beim Krankenversicherer anerkannt?

  • • Wie viele Therapiesitzungen pro Behandlung übernimmt der Krankenversicherer?

  • • Welche Medikamente der Naturheilkunde werden vom Krankenversicherer (anteilig oder vollständig) übernommen ?

  • • Welchen finanziellen Beitrag zahlt der Versicherer an die Behandlung?

  • • Sind eventuell einzelne Teile der Behandlung oder einzelne Methoden von einer Erstattung ausgeschlossen?

 

Meine Empfehlung dazu ist, beharren Sie unbedingt auf einer schriftlichen Kostengutsprache per E-Mail oder Brief. Dies verhindert Unstimmigkeiten mit dem Krankenversicherer und beugt Missverständnissen vor.

 

Werden Teile der Leistungsabrechnung nicht vom Krankenversicherer erstattet, sind diese in jedem Fall privat zu entrichten

II. Kosten der Honorarleistungen und Zahlungsbedingungen

Therapiesitzungen kosten CHF 158.40 pro Stunde. Die Zahlung ist immer sofort nach der Therapiesitzung fällig und kann sowohl in bar, per TWINT, per Kreditkarte (zzgl. +2.5% Kartengebühr) oder EC-Karte (zzgl. +1.5% Kartengebühr) erfolgen.

III. Terminvereinbarung / Terminabsage oder -versäumnis

Für jede Therapiesitzung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Sollte die Patientin/der Patient einen Termin nicht wahrnehmen können, dann muss der Termin spätestens 1 Tag (24 Stunden) zuvor abgesagt werden. Absagen werden telefonisch oder per E-Mail akzeptiert. Eine spätere oder ausgebliebene Absage wird mit der jeweils vereinbarten Therapiezeit in voller Höhe an die Patientin/den Patienten verrechnet. Ist eine kurzfristige Absage begründet, bsw. durch plötzliche Erkrankung/Unfall, dann erfolgt eine Terminverschiebung natürlich kostenlos.

 

Erscheint die Patientin/der Patient verspätet zu einem Termin, wird auch die versäumte Zeit in voller Höhe in Rechnung gestellt, und es besteht auch kein Anspruch auf eine eventuell erforderliche Verlängerung der Konsultation. Gegebenenfalls muss dann ein entsprechender Ersatztermin vereinbart werden.  

IV. Leitlinien und Berufskodex

Als Naturheilpraktiker orientiere ich mich an dem von der OdA AM beschriebenen Berufsbild für Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom. Meine Therapieansätze sind ganzheitlicher Natur und berücksichtigen möglichst alle Anteile (körperlich/geistig/seelisch-emotional) des jeweiligen Menschen, sowie alle erfassbaren Einflüsse in der gesamten bisherigen Lebenszeit. Bei der Erstellung und Anwendung von Therapiekonzepten wird auf zwei wesentliche Faktoren geachtet, einerseits die konstitutionellen und andererseits die symptombezogenen Zeichen. Zielsetzung dabei ist die Unterstützung der Selbstregulation und des Selbstheilungsvermögens, damit körpereigene Funktionen und Ressourcen gestärkt und das Gesundheitsbewusstsein sowie die Selbstverantwortung gefördert werden. In Verbindung mit der erhöhten Gesundheitskompetenz entwickelt sich durch die gewählten Therapieformen eine nachhaltige und präventive Wirkung.

 

Als Mitglied im NVS – Naturärzte Vereinigung Schweiz und als beim EMR registrierter Naturheilpraktiker halte ich mich an den vorgegebenen Berufskodex und die entsprechenden Empfehlungen für den Umgang mit meinen Patienten. Darunter fallen unter anderem der respektvolle und professionelle Umgang mit meinen Patientinnen/Patienten, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Schulmedizinern, kritische Reflexion der beruflichen Kompetenz, sowie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Schweigepflicht, des Datenschutzes, der Sorgfaltspflicht, der Patientendokumentations- und Auskunftspflicht. Die voran genannten Bedingungen können jederzeit im Detail in der Praxis eingesehen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

V. Erst- und Zweitkonsultation und humoral-medizinische Gesamtschau

Im Rahmen der ersten Konsultation wird eine umfangreiche Anamnese (Dauer ca. 2 Stunden) durchgeführt. In der Regel werden dazu folgende Punkte im Gespräch ermittelt bzw. schriftlich notiert: Personalien, Krankheitsgeschichte, angezeigte körperliche Untersuchungen, Aktenstudium, Bildaufnahmen der Iris / Zunge / Finger. Um im direkten Patientengespräch die Zeit möglichst effizient zu nutzen, werden die oben aufgenommenen Punkte im Anschluss an das Gespräch auf Grundlage humoral-medizinischer Betrachtung analysiert, ausgewertet und dokumentiert. Das Ergebnis ist dann die humoral-medizinische Gesamtschau, auf deren Grundlage der erste Therapieansatz ausformuliert und dokumentiert wird.

 

Der zeitliche Umfang für eine solche Analyse, Auswertung und Dokumentation wird in der Regel mit 2 bis 3 Stunden kalkuliert und findet in Abwesenheit der Patientin/des Patienten statt.

 

In der Zweitkonsultation wird der Patientin/dem Patienten das Ergebnis der humoral-medizinischen Gesamtschau erläutert und der Therapieplan vorgestellt. Auf dieser Basis wird dann eine Vereinbarung zwischen Therapeut und Patientin/Patient über die Vorgehensweise gemäss Therapieplan getroffen und ebenfalls dokumentiert.

 

Im Rahmen dieser Zweitkonsultation wird die Patientin/der Patienten über folgende Punkte orientiert und aufgeklärt:

  • • Beschwerden/Krankheit und deren Prognose mit oder ohne Behandlung

  • • mögliche Therapien → Therapieformen  → Therapieziele → Behandlung der eigentlichen Krankheit oder nur der Symptome

  • • die voraussichtliche Dauer und Kosten der Behandlung

  • • mögliche Risiken und Nebenwirkungen → die Risiken, speziell auf den Gesundheitszustand des Patienten/Klienten bezogen

  • • allfällige alternative Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Chancen und Risiken

  • • die Wirkung von Heilmitteln 

VI. Qualitätssicherung

Im Anschluss an eine Therapiesequenz wird zur Qualitätssicherung eine abschliessende Befragung der Patientin/des Patienten durchgeführt. Dies soll sicherstellen, dass die durchgeführten Therapieformen als positiver und nützlicher Impuls im Zusammenhang mit dem eigenen Gesundheitsgefühl wahrgenommen wurden und im besten Fall das Beschwerdebild positiv und nachhaltig beeinflusst haben. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Patientendossier dokumentiert und fliessen dann wieder in potenziell neue Therapieansätze im Sinne der Gesundheit der Patientin/des Patienten mit ein.

VII. Ihre Zufriedenheit ist mein Ziel

Das EMR-Qualitatslabel steht für ausgezeichnete Qualität in der Erfahrungsmedizin. Ein Therapeut erhält es, wenn er sich laufend weiterbildet und dies jedes Jahr durch das ErfahrungsMedizinische Register – EMR prüfen lässt, so, wie ich das realisiere. Wenn ich Sie in meiner Praxis betreue, ist Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen mein oberstes Ziel. Und ich möchte, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und mit meiner Behandlung zufrieden sind.

Falls Sie dennoch einmal ein ungutes Gefühl haben, mit einer Leistung in der Praxis unzufrieden sind oder irgendein anderes Anliegen haben → sprechen Sie mich bitte direkt an. Ich habe ein offenes Ohr für Sie und Ihre Bedürfnisse und schätze zudem einen ehrlichen, offenen Dialog.

 

Sie möchten lieber mit einer externen Fachperson sprechen und eine neutrale Stelle hinzuziehen? Dann wenden Sie sich an die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin bei der SPO Schweizerische Patientenorganisation. Die SPO ist eine unabhängige Organisation, die Interessen von Patientinnen und Patienten in der ganzen Schweiz wahrnimmt. Die Beraterinnen und Berater der Ombudsstelle unterliegen der Schweigepflicht, sie informieren und beraten Sie kompetent. Für Sie als Patientin/Patient meiner Praxis ist die erste telefonische Beratung bei der Ombudsstelle kostenlos.

VIII. Zusammenarbeit mit schulmedizinischen Ärzten

Als Naturheilpraktiker verstehe ich meine Dienstleistung als komplementärmedizinische Ergänzung zur schulmedizinischen Therapie. Daher empfehle ich niemals eine schulmedizinische Therapie eigenständig zu unterbrechen oder zu beenden, ohne vorher Rücksprache mit dem verantwortlichen Arzt zu halten. Andererseits sind im Verlauf einer Behandlungsphase in meiner Praxis Änderungen innerhalb einer schulmedizinischen Therapie, durch beispielsweise neue ärztliche Verordnungen/Rezepte oder neue Diagnosen, äusserst bedeutsam im Zusammenhang mit den von mir gewählten Therapiestrategien und sollten mir daher möglichst zeitnah mitgeteilt werden.